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Personalrat

Wie bei fast allen staatlichen Einrichtungen (z. B. Verwaltungen, Gerichten, Betrieben) ist nach dem bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) auch an unserer Schule ein Personalrat einzurichten. Die kaufmännische Berufsschule Deggendorf ist eine eigenständige Schule mit eigener Schulnummer, die aber mit der örtlichen Wirtschaftsschule vor Jahren eine gemeinsame Schulleitung bekommen hat. Art. 5 Abs. 3 BayPVG sieht hier die Möglichkeit vor, dass die beiden Einrichtungen getrennte Personalvertretung haben, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Mitarbeiter dies beschließt. So bestehen zwei Vertretungen, die aber bei den gemeinsamen Angelegenheiten gut zusammenarbeiten.

Wegen der strengen Schweigepflicht im Art. 10 BayPVG kann hier nicht über konkrete Fälle der Personalratsarbeit berichtet werden. Deshalb sollen hier nur einige allgemeine Punkte stichwortartig aufgezeigt werden:

 

Folgend eine Auflistung der Mitglieder des Personalrates: